Ludolf & Söhne oHG Containerdienst

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auf Verlangen ist ein angemessener Vorschuss zu leisten.

2. Containermiete wird nach einer zweiwöchigen Standzeit bei Containern bis 10 m³ mit 7,50 € pro angefangene Woche berechnet. Container über 10 m³ werden mit einer Containermiete von 15,00 € ab der dritten angefangenen Woche abgerechnet.

3. Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass der Container hindernisfrei am Aufstellort angeliefert bzw. abgeholt werden kann. Sollten wir nach der Bestellung bzw. nach der Abmeldung des Containers durch den Kunden oder einen durch den Kunden Beauftragten mit unserem LKW nicht an den direkten Standort des Containers oder der Containerstellfläche herankommen z. B. wg. Zuparkens, sind die Kosten der Anfahrt nach Aufwand und Entfernung von unserem Standort in Höhe von 30,00 € bis 80,00 € vom Kunden zu zahlen.

4. Muss der Container im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, trägt der Kunde die hierdurch evtl. anfallenden Kosten der Sondernutzung.

5. Im Container darf kein Feuer angezündet werden, bei Zuwiderhandlung trägt der Kunde die Kosten zur Instandsetzung der entstandenen Schäden durch das Feuer (Lackierung oder Austausch von Blechen an der Bordwand) usw.

6. Der Container darf nicht über den Rand hinaus beladen werden. Der Kunde als Verlader ist mitverantwortlich, wenn der Container überladen oder höher als die Bordwand beladen wird und dadurch beim Transport Ware verloren geht. Verantwortlich nach § 22 StVO, § 412HGB, Haftung ggf. nach § 823 BGB bzw. § 831 BGB.

7. Chemische Problemabfälle sowie Lacke. Laugen, Säuren, Öle, Fette, und andere giftige Substanzen sowie Karbid, Karbidrückstände oder Sprengkörper, Feuerwerkskörper und leicht entzündliche Stoffe dürfen nicht in den Container gelangen. Für die im Falle der Zuwiderhandlung entstehenden Schäden haftet der Kunde dem Containerdienst.

8. Der Kunde und Sein Vertreter (z. B. Bauleiter oder Ausführender usw.) haften für die Auswahl des Standorts des Containers. Für Beschädigungen auf Privatgelände sowie Hofbefestigungen, von Pflastersteinen, Gehwegplatten, Asphalt usw. übernimmt der Containerdienst keine Haftung.

9. Befinden sich im Container andere als zuvor ausgemachte Abfallarten, ha dieses Einfluss auf den Preis. Die entsprechenden Änderungen auf dem Übernahmeschein oder Wiegeschein werden wir durchführen.

10. Ist die Baustelle bei Abholung des Containers nicht besetzt, ist die Unterschrift unseres Fahrers zur Berechnung rechtsgültig.

Gerichtsstand ist 45525 Hattingen

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